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Jugendweihe MV e.V.

Meldeportal zur Jugendweihe

Vertragsbedingungen

Die Leistung des Jugendweihe Mecklenburg-Vorpommern e.V. beinhaltet die Teilnahme der/des angemeldeten Jugendlichen an der Jugendweihefeier 2023/2024 bzw. 2024/2025 inkl. Gästekarten für Eltern/Erziehungsberechtigte und Geschwister bis 18 Jahre. Hierfür wird ein Teilnehmerbeitrag in Höhe von 140,00 € (Achtung !!! Sonderkonditionen für die Region Rügen und Stralsund) erhoben.

Bei einer Überweisung bis zum 30.06.2023 (30.06.2024 für 2025) wird ein Frühbucherrabatt gewährt. Der Beitrag reduziert sich dann auf 120,00 € (Achtung!!! Sonderkonditionen für die Region Rügen und Stralsund). Für die Gewährung des Rabatts muss der Beitrag spätestens am 30.06.2023 (30.06.2024 für 2025) auf dem angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Zahlungseingang nach diesem Termin wird der volle Beitrag von 140,00 € (Achtung!!! Sonderkonditionen für die Region Rügen und Stralsund) fällig. Der Teilnehmerbeitrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig.

Es können unter Beachtung der vorgegebenen Gesamtplätze weitere Gästekarten erworben werden. Die Bezahlung erfolgt vor Erhalt der Karten (eine Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme der Karten ist nicht möglich). Der Vertrag kommt mit Eingang der Auftragsbestätigung zustande. *

Kündigungsbedingungen

Bei einer Kündigung des Vertrages aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Jugendweihe Mecklenburg-Vorpommern e.V. liegen, gilt in Bezug auf die dem Jugendweihe Mecklenburg-Vorpommern e.V. zustehende Vergütung folgende Regelung:

  • Bei einer Vertragsbeendigung bis zum 31.12.2023 (31.12.2024 für 2025) ermäßigt sich der Teilnehmerbeitrag auf 35,00 € (Achtung !!! Sonderkonditionen für die Region Rügen und Stralsund).
  • Bei einer Vertragsbeendigung bis zum 28.02.2024 (28.02.2025 für 2025) ermäßigt sich der Teilnehmerbeitrag auf 70,00 € (Achtung !!! Sonderkonditionen für die Region Rügen und Stralsund).
  • Ab dem 01.03.2024 (01.03.2025 für 2025) fällt der Teilnehmerbeitrag in voller Höhe an.

Dem Vertragspartner bleibt das Recht vorbehalten, im Einzelfall den Nachweis tatsächlich wesentlich geringerer Leistungen und Aufwendungen des Jugendweihe Mecklenburg-Vorpommern e.V. zu erbringen. In Härtefällen kann auf Antrag die Geschäftsführung eine weitere Rückerstattung festlegen. Die Widerrufsbelehrung habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. *

Hinweise

Hinweise zu unseren Sonderkonditionen für die Region Rügen und Stralsund finden Sie auf unserer Homepage: Rügen, Stralsund

* Die vorgenannten Vertrags- und Kündigungsbedingungen beziehen sich auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelten andere Bedingungen. Diese erfahren Sie zum einen von Ihrem regionalen Ansprechpartner und zum anderen sind sie in Ihrem Jugendweihevertrag aufgeführt.


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